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Antrag 2024

Hinweise zum Antrag

Grundidee

 

  • Prinzipiell sollten Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit keine zusätzlichen Kosten entstehen, schließlich bringen sie schon Zeit und Können in ihr Ehrenamt ein.

  • Der Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt hilft genau da weiter. Freiwillig Tätige erhalten Ausgaben recht unbürokratisch erstattet. Diese Form der Unterstützung soll gleichwohl Anerkennung wie Motivation für tausende ehrenamtlich Aktive in unserem Land sein.

Welche Vorteile bietet der Engagementfonds?

  • durchgängig Beratung und Begleitung - vom Antrag bis zur Abrechnung

  • einfache Formulare für leichtere Abläufe

  • öffentlichkeitswirksame Darstellung Ihres Engagements auf Wunsch

Ablauf

  • Reichen Sie Ihren Antragsentwurf gern vorab per Mail ein, dann können wir Sie bei Bedarf gezielt beraten

  • Ihr Antrag selbst geht zum nächstmöglichen Termin an unser Vergabegremium, das über eine Förderung entscheidet – das dauert i.d.R. etwa 4-6 Wochen

  • Sollte Ihr Förderbedarf zeitlich drängend sein, teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit

  • Nach der Entscheidung des Gremiums bekommen Sie von uns schnellstmöglich Bescheid und alle Förderunterlagen zugesandt

  • Die Dokumente zur Abrechnung Ihrer Förderung erhalten Sie gesondert

  • Am Ende des Förderungszeitraumes reichen Sie diese inkl. Ihrer Rechnungen, Belege etc. bei uns ein

  • Und wann immer Sie nicht weiterwissen, melden Sie sich einfach!

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Wer wird gefördert?

Wir unterstützen neben Vereinen auch Privatinitiativen und Einzelpersonen, die mit ihrem Engagement vor Ort eine lebenswerte Nachbarschaft mitgestalten.

 

Was wird gefördert?

Sie widmen sich ehrenamtlich der Integration neuer Nachbar:innen? Ihr Verein engagiert sich für sozial benachteiligte Jugendliche in seinem Stadtteil? Oder fördert Ihre Initiative das gesellschaftliche Miteinander in einer ländlich geprägten Gegend? Dann bietet Ihnen der Engagementfonds die Hilfe, die zum besseren Gelingen beitragen kann.

Für Ihr Vorhaben können beim Fonds folgende Ausgaben geltend machen: Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten und Sachmittel.

Wie wird gefördert?

  • Wir erstatten Ihnen die Kosten, die Ihnen nachweisbar bei Ihrem Vorhaben entstanden sind.

  • Sie können für die Dauer von bis zu 6 Monaten Förderung beantragen.

  • Ihre Antragstellung ist im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich.

  • Eine Jury aus unabhängigen Fachleuten entscheidet zeitnah über Ihre Förderung.

Sind Fragen offengeblieben? Wünschen Sie konkretere Beratung? 

 

Dann rufen Sie einfach an oder mailen uns.

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